Ankündigungen
ACHTUNG
Am Freitag, den 15. Oktober 2010, findet am späten Nachmittag in Krems unsere Jahreshauptversammlung statt. Ob des 10jährigen Jubiläums ersuchen wir alle Mitglieder um rege Teilnahme.


Beschluss

Der Vorstand von EFA hat beschlossen Mitgliedern (mind. 2 Jahre), die Probleme mit der Finanzierung von Fortbildungsveranstaltungen haben, einen Zuschuss zu gewähren. Detaillierte Ansuchen bitte an den Obmann.

 

ESHRE-Campus

Schon jetzt den 1.-2. April vorreservieren. Das EFA-Treffen wird als ESHRE-Campus in Salzburg abgehalten. Dadurch ist die Teilnahme leider auch für EFA-Mitglieder kostenpflichtig. Allerdings entschädigen dafür eine Vielzahl international renommierter Sprecher zum Thema "Practical aspects of non invasive selection of gametes, embryos and blastocysts in a modern IVF laboratory"!

PROGRAMM

 

Offizielles Organ

Mit Januar 2010 wird das Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie offizielles Organ des Embryologenforums Austria.

 

Ernennung

Als neuer Referendar für Öffentlichkeitsarbeit wurde vom Vorstand einstimmig Alexandra Maier (Graz) ernannt.

 

Nachbar in Not?
An der Frage, ob die Auswahl von künstlich befruchteten Embryonen mit Gentests zulässig ist, scheiden sich die Geister. Der deutsche Bundesgerichtshof hat nun ein klares Wort gesprochen. Die umstrittenen Gentests an künstlich befruchteten Embryonen zur Entdeckung von Erbkrankheiten sind, zumindest bei unseren Nachbarn, nicht strafbar. Die Untersuchung von Embryonen außerhalb des Mutterleibs mit Hilfe der Präimplantationsdiagnostik verstößt nicht gegen das Embryonenschutzgesetz, entschied der Bundesgerichtshof in Leipzig. Der Senat stellte allerdings ausdrücklich klar, seine Entscheidung sei nur auf die Untersuchung von Zellen auf schwerwiegende genetische Schäden gerichtet. Die Richter öffneten damit keinesfalls einer Auswahl von Embryonen für die Geburt einer "Wunschtochter" oder eines "Wunschsohnes" Tür und Tor (n-tv.de, 6.7.2010).

 

 

 

Glückwünsche

Anita Sifel hat sich getraut. Facebook sei Dank weiß der Vorstand davon und wünscht dem jungen Paar alles Gute.

 

Vorbildwirkung?

Das Oberlandesgericht Rostock entschied, dass eine 29-jährige Deutsche auch nach dem Tod des Ehepartners Anspruch auf zuvor künstlich befruchtete Eizellen hat. Das kinderlose Paar hatte Anfang 2008 neun Zygoten in einer Klink einlagern lassen. Nach einem tödllichen Motorradunfall des Mannes wenige Monate später verweigerte das Krankenhaus jedoch deren Herausgabe. Von einer rechtswiedrigen Verwendung der Eizellen könne nicht mehr gesprochen werden, da die Befruchtung zu Lebzeiten des Mannes geschah, stellte die Kammer in ihrem Urteil fest (Stern, 7.5.2010).