Das in Österreich geltende Verbot von Samen- und Eizellenspenden für die künstliche Befruchtung verstößt nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einem heute verkündeten Urteil.
Urteil aus erster Instanz aufgehoben
Die Große Kammer des Gerichts wies die Klagen von zwei unfruchtbaren Paaren ab, die in Österreich vergeblich eine künstliche Befruchtung verlangt hatten. Damit wurde ein erstinstanzliches Urteil von April 2010 aufgehoben, das den Klägern recht gegeben hatte. Das Urteil erging mehrheitlich, fünf der 17 Richter äußerten abweichende Meinungen.
Quelle: news.orf.at (03.11.11)